AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Kündigung:
Die Kündigungsfrist der Erstlaufzeit beträgt 1 Monat vor dessen Ablauf. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so verlängert sich das Mitgliedsverhältnis automatisch um jeweils zum Ende des Folgemonats. Es besteht die Möglichkeit eines Neuvertrags zu alten Preisen ohne Anmeldegebühr nach der Erstlaufzeit. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Unwirksam sind Chat-Nachrichten, Social-Media-Kanäle, Kontaktformular der Homepage, SMS und E-Mails ohne Anhang.
2. Beitragszahlung:
Die Beitragszahlung ist im Rahmen des SEPA-Lastschriftfahrens monatlich im Voraus, spätestens am ersten Bank Tag des Monats, zu leisten. Der Beitrag und Trainerpauschale ist auch dann bis zum Ablauf der Mitgliedschaft zahlbar, wenn die Übungsstunden nicht besucht werden. Für Rücklastschriften wird eine Gebühr von 5,00 EUR berechnet. Die Trainerpauschale ist Jährlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Zahlen unabhängig der Laufzeit.
3. Ermäßigung für Azubis, Schüler, Studenten
Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied zahlt den regulären
Mitgliedsbeitrag. Das Mitglied ist verpflichtet, Felix Remppel oder Christian Bonk jede Änderung der
Berechtigungsvoraussetzung mitzuteilen. Einzelne Ermäßigungsarten können nicht kombiniert werden.
4. Rechte des Mitglieds:
Das Mitglied ist berechtigt, an allen Übungsstunden uneingeschränkt teilzunehmen, diese werden jeweils bekannt gegeben. Änderungen der Übungszeiten behalten wir uns vor (Ausfall durch Feiertage / Brückentage /Ferienzeiten,etc.). Die Rechte des Mitglieds aus dieser Anmeldung sind nicht übertragbar.
5. Krankheit / Ausfallzeit:
Bei Anmeldung nicht vorhersehbarer Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit,
Urlaub, usw. entbinden nicht von Verpflichtungen dieses Vertrages. Bei Dauerkrankheit (länger als 6 Monate) oder Umzug kann der Vertrag für einen bestimmten Zeitraum gegen Erbringung eines dafür geeigneten Dokumentes (ärztliches Gutachten/Ummeldung) ausgesetzt oder gekündigt werden.
6. Verlegung der Trainingsräume / Höhere Gewalt/ Schließung durch Behördliche Anweisung:
Die Verlegung der Trainingsräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung. Wird es dem Trainingscenter aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht durch die Fortzahlung des Beitrags, die Ausfallzeit für die Dauer des Vertrages nachzuholen. Sollte die Beitragsfortzahlung in der Ausfallzeit eingestellt werden, wird in diese Zeit der Vertrag pausiert.
7. Haftungsausschluss:
Eine Haftung des Trainingscenters und der Kursleitung, auch aus außervertraglicher Haftung für evtl. auftretende Schäden, welche sich das Mitglied beim Training bzw. durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen zuzieht, ist ausgeschlossen.
Das Trainingscenter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter bzw. Trainer.
Jedes Mitglied muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung für sich haben.
Wir haften nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld.
In den Kindern und Jugendkursen beginnt und Endet die Aufsichtspflicht der leitenden Trainer mit dem Betreten und Verlassen des Kursraums. Die Eltern/Erziehungsberechtiget haben dafür Sorge zu tragen das Kind pünktlich abzuholen.
8. Änderungen:
Es obliegt dem Mitglied, Änderungen seiner Anschrift oder seiner Bankverbindung dem Vertragspartner umgehend mitzuteilen.
9. Hausverbot:
Handelt das Mitglied wiederholt und nachhaltig in grober Weise der Hausordnung des jeweiligen Trainingscenters oder den allgemeinen Regeln des Anstands zuwider, oder lässt das Mitglied dahingehende Ermahnungen der Trainer unbeachtet, so ist das Trainingscenter berechtigt, dem Mitglied nach vorherigem Hinweis, Hausverbot zu erteilen und das Mitgliedsverhältnis zu kündigen. In diesem Fall bleibt das Mitglied verpflichtet, die Beiträge bis zum Ablauf der Kündigungszeit weiter zu entrichten.
10. Datenverarbeitung:
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuellen Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedervertrags erhoben. Bei den zur Erfüllung des Vertrags erforderlichen Daten handelt es sich um Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung Telefonnummer und E-Mailadresse. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Die Daten werden sicher auf Speicherserver innerhalb der EU aufbewahrt.
11. Unwirksamkeit:
Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht ein (§§ 305-310 BGB).
12. Preise
Die aktuellen Preise entnehmen Sie der Homepage: www.kravmaga-sicherundschnell.de/preise.html
13. Ferienzeiten
- Kids/Teens: In den Fasching,- Oster,- und Pfingstferien werden pro Woche die Einheiten auf eine Einheit, an einem Standort, zusammengelegt. Im Vorfeld muss eine vorherige verbindliche Zusage zur Teilnahme erfolgen. Ab einer Teilnehmerzahl von 6 Kids/Teens findet der Kurs statt. In den Winter- und in 3 Wochen der Sommerferien findet kein Training statt. In den anderen drei Wochen der Sommerferien findet Training zu Bedingungen der anderen Ferienzeiten statt.
- Bambinis: In den Fasching,- Oster,- und Pfingstferien werden pro Woche die Einheiten auf eine Einheit, an einem Standort, zusammengelegt. Im Vorfeld muss eine vorherige verbindliche Zusage zur Teilnahme erfolgen. Ab einer Teilnehmerzahl von 6 Bambinis findet der Kurs statt. In den Winter- und in 3 Wochen der Sommerferien findet kein Training statt. In den anderen drei Wochen der Sommerferien findet Training zu Bedingungen der anderen Ferienzeiten statt.
- Erwachsene: In drei Wochen der Sommerferien und in den gesamten Winterferien findet kein Training statt. In den anderen drei Wochen der Sommerferien werden die Einheiten jeweils auf pro Woche eine Einheit, an einem Standort, zusammengelegt.
14. Einverständniserklärung zur Abtretung der Bilderrechte:
Hiermit erteile ich Felix Remppel und Christian Bonk die Einwilligung, die im Training und Seminaren angefertigten Foto- und Filmaufnahmen zeitlich, sachlich und räumlich uneingeschränkt veröffentlichen und bearbeiten zu dürfen. Minderjährige werden auf jeder Foto- und Filmaufnahme unkenntlich gemacht. Hiermit trete ich die Rechte an meinen Bild- und Filmaufnahmen an ab, Felix Remppel nimmt diese Abtretung an und sichert insoweit notwendigen Datenschutz zu. Ich bin über den Inhalt §22 des Gesetzes für Urheberrecht an Werken der Bildenden Künste und der Fotografie KunstUrhG ausdrücklich belehrt worden. Inhalt §22 KunstUrhG lautet wie folgt: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Inhaber der Krav Maga Body&Mind: Felix Remppel, Elbinger Straße 85, 71522 Backnang. 0176/57957474. Info@kravmaga-bodyandmind.de